Vermögensschaden24
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Ihr Versicherungsmakler für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Notar

Die Leistung der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwalt und Notar
 

Ihr Risiko ohne Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Rechtsanwalt und Notar:

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Gerichtsentscheidungen sind einem ständigen Veränderungsprozess ausgesetzt, der von den Rechtsanwälten und Notaren beachtet werden muss. Und auch die Gerichte stellen immer schärfere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten. Selbst geringe Versehen bei der Rechtsberatung, Prozessführung oder Beurkundung können erhebliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben.

Gegen diese Haftpflichtgefahren müssen Sie sich als Notar und Rechtsanwalt mit einer Berufshaftplichtversicherung versichern.


 

Ihr Versicherungsschutz als Rechtsanwalt und Notar durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

 
Im Schadenfall:

Kümmert sich Vermögensschaden24 gemeinsam mit dem Versicherungsunternehmen um die Prüfung der Haftungsfrage. Begründete Haftpflichtansprüche werden schnell und vertraulich reguliert, unbegründete abgewehrt.
Vermitteln wir Ihnen Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden, die während der Dauer des Versicherungsvertrages verursacht werden. Der Versicherungsschutz kommt Ihnen auch dann zugute, wenn Sie ihren Beruf nicht mehr ausüben und wirkt auch für die Erben. In den meisten Fällen beträgt die Nachhaftung 30 Jahre.
Bieten wir Ihnen Konzepte für eine Anschlussversicherung zu einer bereits bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei einer anderen Gesellschaft.
Kümmert sich Vermögensschaden24 um besonders erhöhte Versicherungssummen für die Bearbeitung großer Einzelobjekte.


Weiterführende Links
- Angebot für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Rechtsanwalt und Notar
- Allgemeine Informationen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

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