Vermögensschaden24
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Ihr Versicherungsmakler für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte

Die Leistung der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
 

Ihr Risiko als Steuerberater ohne Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haften ihren Mandanten gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für jedes Berufsversehen. Dabei sind die sich ständig ändernden Steuervorschriften und neue höchstrichterliche Entscheidungen zu beachten.

Gegen diese sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergebenden Gefahren müssen Sie sich absichern.


 

Ihr Versicherungsschutz durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Steuerberater und Steuerbevollmächtigter:

 
Im Schadenfall:

Kümmert sich Vermögensschaden24 gemeinsam mit dem Versicherungsunternehmen um die Prüfung der Haftungsfrage. Begründete Haftpflichtansprüche werden schnell und vertraulich reguliert, unbegründete abgewehrt.
Vermitteln wir Ihnen Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden, die während der Dauer des Versicherungsvertrages verursacht werden. Der Versicherungsschutz kommt Ihnen auch dann zugute, wenn Sie ihren Beruf nicht mehr ausüben und wirkt auch für die Erben. In den meisten Fällen beträgt die Nachhaftung 30 Jahre.
Bieten wir Ihnen Konzepte für eine Anschlussversicherung zu einer bereits bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei einer anderen Gesellschaft.
Kümmert sich Vermögensschaden24 um besonders erhöhte Versicherungssummen für die Bearbeitung großer Einzelobjekte.


Weiterführende Links
- Angebot für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Steuerberater
  und Steuerbevollmächtigter

- Allgemeine Informationen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

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Beispiel Schadenregulierung
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